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Erbrecht

Um seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen, aber auch um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig ein sinnvoll ausgestaltetes Testament zu verfassen. Damit kann eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und Erbschaftsteuer gespart werden.

Tritt der Erbfall ein, ohne dass ein Testament vorhanden ist, ergeben sich regelmäßig zahlreiche Fragen und Probleme. Unklarheit herrscht im besonderen, wer Erbe des Verstorbenen ist, und von welchen Erbquoten auszugehen ist.

Geklärt werden muss, ob eine Erbschaft angenommen werden soll, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat, wie der Nachlass zu bewerten und die Auseinandersetzung durchzuführen ist. Daneben steht die Frage, ob Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden müssen. Hinzu kommen zahlreiche formale Fragen, etwa wie eine Ausschlagung vorzunehmen oder ob ein Erbschein zu beantragen ist. Liegt ein vom Erblasser selbst entworfenes Testament vor, ist dieses auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen. Im Falle von Formfehlern oder rechtlichen Fehlern kann es zu nicht beabsichtigten Rechtsfolgen von erheblicher Tragweite kommen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Erbrechts.  Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:

RA Ulrich Meschütz
RA Dietrich Lehnert
RA Martin Becker