In Deutschland wird mittlerweile jede dritte Ehe geschieden. Den Kern des Familienrechts bildet demnach die Problematik einer Trennung, des Ausgleichs eines Zugewinns sowie die Fragen des Unterhalts.
Da der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft längst nicht für jede Form des ehelichen Zusammenlebens passt, ist auch rechtliche Beratung vor Eingehung der Ehe sinnvoll. Durch die Wahl des richtigen Güterstandes lassen sich Streitigkeiten für den in der Realität leider häufig vorkommenden Fall einer Scheidung deutlich reduzieren.
Aber auch Fragen der Abstammung, Adoption oder des Umgangsrechts mit den leiblichen Kindern spielen eine zentrale Rolle.
Hinzu kommt die besondere Problematik der Regelung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung einer solchen Gemeinschaft. Dies gestaltet sich nicht selten ebenso kompliziert wie eine reguläre Scheidung.
Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Familienrechts. . Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:
RAin Elke Haller![]() |
RAin Katrin Huf![]() |