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IT- / Internetrecht

Das Internet dient neben dem Daten- und Informationsaustausch vor allem als wichtiges und prestigeträchtiges Aushängeschild für Unternehmen, Kaufleute, Vereine aber auch Privatleute. Kaum ein anderes Medium ist in der Lage, ein vergleichbar breites Publikum anzusprechen.

Deshalb gilt: “In ist, wer drin ist!“

Dass der eigene Auftritt im Internet jedoch nicht nur positive Effekte hat, sondern auch zahlreiche Gefahren lauern, liegt unter anderem daran, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und deshalb zahlreiche Rechtsnormen und Vorschriften zu beachten sind.

IT-Recht, oft auch als „Recht der Neuen Medien“ oder Internetrecht bezeichnet, liegt im Schnittpunkt verschiedener klassischer Rechtsgebiete, da es sowohl zivilrechtliche, öffentlich-rechtliche als auch strafrechtliche Bezüge aufweist.

IT-Recht umfasst beispielsweise:

  • Urheberrecht (Tauschbörsen, Softwarekopien, Verwertungsrecht, ...)
  • Fotorecht (Bildanbietung, Bildverwertung)
  • Namens- und Markenrecht
  • Domainrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Softwarerecht
  • Datenschutzrecht (Informations- und Belehrungspflichten, E-Commerce)
  • Öffentliches Telekommunikationsrecht (Impressumspflicht, Teledienste)

Die juristischen Problematiken sind ebenso vielseitig wie abwechslungsreich - kein Rechtsgebiet verändert sich schneller als IT-Recht.

Ob es um die Verletzung von Pflichtangaben geht oder um Haftungsfragen hinsichtlich der Inhalte von eigenen oder verlinkten Homepages - Abmahnungen wegen angeblich begangener Rechtsverstöße sind praktisch an der Tagesordnung. Kosten und Ärger sind deshalb leider oft vorprogrammiert.

Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des IT-Rechts. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer bzw. der Abwehr fremder Ansprüche.