Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter ist ein äußerst störungsanfälliges Rechtsverhältnis.
Während der Mieter an einer möglichst kostengünstigen und ungestörten Nutzung der Mietsache interessiert ist, stehen für den Eigentümer die Erzielung von Mieteinnahmen sowie sein Interesse an der Erhaltung der Mietsache im Vordergrund.
Während der Mietzeit kommt es regelmäßig zu Differenzen hinsichtlich bestimmter Posten der Nebenkostenabrechnung. Bei einer Mieterhöhung stellt sich die Frage nach deren Rechtmäßigkeit. Von großer praktischer Relevanz ist das Recht des Mieters, bei Beeinträchtigungen der Mietsache den Mietzins herabzusetzen. Mitunter treten Schwierigkeiten erstmals bei der Beendigung des Mietverhältnisses auf. Die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter ist auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Häufig besteht auch Uneinigkeit hinsichtlich der geltenden Kündigungsfristen.
Problematisch im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses ist die Frage, ob und inwieweit der Mieter Renovierungsarbeiten vornehmen muss und wer die hierfür anfallenden Kosten trägt. Die hierzu in Formularmietverträgen enthaltenen Klauseln sind nicht selten unwirksam. Hinzu treten Fragen rund um die Rückzahlung der Mietkaution.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Mietrechts. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:
RA Christian Rödel![]() |
RA Tobias Richter ![]() |