Mit der Zunahme der Mobilität hat sich auch das Risiko eines Verkehrsunfalls erhöht.
Nahezu jedermann war bereits direkt oder indirekt in einen Verkehrsunfall verwickelt. Da die Fälle einer eindeutigen Verteilung der Schuldfrage eher die Ausnahme sind, stellt sich in aller Regel die Frage nach der Verteilung der Schuld und damit nach den Haftungsquoten.
Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls auf eigene Faust werden in der Regel nicht alle ersatzfähigen Positionen geltend gemacht. Hervorgehoben seien hier der Anspruch auf Schmerzensgeld oder auch eine Unkostenpauschale, die gegebenenfalls von der gegnerischen Haftpflicht zu erstatten ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Verkehrsrechts ist der Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts. Hier stehen Fragen der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides, der Verjährungsfrist oder des Ausfüllens eines Anhörungsbogens im Vordergrund.
Wurden Sie im Straßenverkehr genötigt? Wurden Sie geblitzt oder halten Sie eine Geschwindigkeitsmessung für unrechtmäßig? Sind Sie sich unsicher, ob ein Widerspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid sinnvoll ist?
Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:
RA Stephan Wallitschek![]() |