Tagtäglich werden Kaufverträge geschlossen, sei es in Geschäften, im Internet oder an der Haustür. Nicht selten taucht dann die Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen man von diesem Vertrag wieder zurücktreten kann. Insbesondere wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, ist zu prüfen, welche Ansprüche der Käufer nun geltend machen kann. Mitunter hat die mangelhafte Sache durch ihren Fehler noch weitere Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht. Manchmal hat der Käufer auch für die mangelhafte Sache schon Aufwendungen erbracht, die nun ebenfalls nutzlos geworden sind. Dann ist zu erörtern, welche Posten der Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Spezielle Vorschriften existieren im Rahmen des Verbraucherschutzes, insbesondere auch wenn eine Bestellung über Telefon, Internet oder per Katalog getätigt wurde und damit ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Zu Streitigkeiten kommt es zudem oftmals, wenn gebrauchte Güter gekauft werden, insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf. Wie für den Käufer, entstehen aber auch für den Verkäufer Rechtsfragen, zum Beispiel wenn der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt oder sich auf gar nicht vorhandene Mängel beruft. Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme auf dem Gebiet des Kaufrechts sowie des Verbraucherrechts. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der weiteren Vorgehensweise sowie den Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:
RAin Katrin Huf![]() | RA Michael Kolokotronis ![]() | RAin Kerstin Huber![]() |