Das Verwaltungsrecht, als Teil des öffentlichen Rechts, regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern und der staatlichen Verwaltung.
Verwaltungsrechtliche Probleme treten meist dann auf, wenn entweder staatliche Behörden vom ihren Bürgern ein Tun oder Unterlassen fordern
wie beispielsweise:
oder aber der Bürger von der Verwaltung ein Handeln begehrt, das diese versagt
wie beispielsweise:
Der erste Kontakt zwischen Bürger und Staat kommt meist dadurch zustande, dass die Behörde dem Bürger einen Bescheid zustellt. Sofern der Empfänger mit der darin enthaltenen Regelung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen. Besonders wichtig ist hierbei die Einhaltung der vorgegebenen Fristen. Diese sind regelmäßig in der am Ende des Bescheids enthaltenen Rechtsmittelbelehrung genannt. Die jeweils genannte Frist beginnt dann zu laufen, wenn dem Empfänger der Verwaltungsakt bzw. der Bescheid zugestellt wurde. Es ist daher ratsam, nicht nur den zugestellten Bescheid, sondern auch das betreffende Kuvert sorgfältig aufzubewahren.
Das besondere Verwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:
- Kommunalrecht (die Gemeinde- und Kreisordnungen)
- Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht)
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Versammlungsrecht
- Ausländerrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Beamtenrecht
- Wehr- und Zivildienstrecht
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Ihre Berater in diesem Themenbereich sind:
RA Martin Becker![]() |