Besitzer eines Wohnmobils erwartet derzeit eine böse Überraschung im Briefkasten:
Aufgrund der Steueränderung für Wohnmobile im Dezember 2006 kann die Steuerlast deutlich höher ausfallen als bisher. Schuld hieran ist nicht nur die Höhe des jeweiligen Steuersatzes, sondern vor allem die rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer. Denn obwohl die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für Wohnmobile erst Ende letzten Jahres verabschiedet wurde, sieht der aktuelle Kfz-Steuerbescheid zusätzlich zu der Steuerforderung des laufenden Jahres auch eine rückwirkende Neufestsetzung der Kfz-Steuer für 2006 (in Einzelfällen sogar für 2005!) vor. Die Zulässigkeit einer derartigen Rückwirkung ist derzeit umstritten.
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Es besteht die Möglichkeit, dem zuständigen Rechtsanwalt den Steuerbescheid per Telefax oder E-Mail zukommen zu lassen. Sie erhalten eine ausführliche und individuelle Stellungnahme sowie konkrete Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.
Die für Sie tätigen Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zum Thema Kfz Steuer und Wohnmobile. Neben einer Erläuterung der Rechtslage erfolgen Hinweise betreffend der günstigsten weiteren Vorgehensweise.
Wie gewohnt ist auch bei dieser Aktion eine Nachfrage zur Stellungnahme des Rechtsanwalts kostenlos inbegriffen.